Podologen oder auch Medizinischer Fußpfleger:

 

Der Begriff Podologie leitet sich ab aus den griechischen Begriffen podos (Fuß) und logos (Lehre oder Sinn) und steht nach dem heutigen Verständnis für die nichtärztliche Heilkunde am Fuß.

Sie wird ausgeübt durch den "Podologen", oder auch "medizinischen Fußpfleger".

Aber Vorsicht:

nicht jeder, der Ihnen medizinische Fußpflege anbietet, ist auch ein medizinischer Fusspfleger ! (dazu unten mehr)

 

Die Geschichte der Podologie hat weitreichende Wurzeln und geht zurück bis in das vorchristliche Ägypten, wo man bereits den sogenannten "Hühneraugenzieher" kannte, der sich unter anderem mit der Behandlung von Hornhaut befasste.

Im Mittelalter praktizierten die "Bader", die häufig "Zahnkünstler" und "Hühneraugenoperateur" in einer Person waren und medizinische Versorgung für diejenigen übernahmen, die sich eine ärztliche Behandlung nicht leisten konnten.

Und tatsächlich hielt sich dieser nichtakademische multifunktionale Beruf sogar bis ins 18. Jahrhundert.


Glücklicherweise haben sich daraus zum Wohle des Patienten (und auch des Behandlers) eigenständige Berufszweige entwickelt.

 

Inzwischen durchläuft jeder Podologe eine mehrjährige Berufsausbildung (zwei Jahre in Vollzeit, oder drei Jahre in Teilzeit) oder vertieft sein Wissen gar in einem Studium der Podologie und stellt danach als medizinischer Präzisionshandwerker einen wichtigen Assistenten der Ärzte dar, der weit mehr zu bieten hat als einfache Fußpflege und Fußkosmetik.

 

Dem tragen nunmehr das Podologengesetz aus dem Jahr 2001 (BGBl S.3320) und die Podologenausbildungsverordnung aus dem Jahr 2002 Rechnung.

Der Titel des "Podologen" / "Medizinischen Fußpflegers" ist gesetzlich geschützt und setzt eine Ausbildung voraus, die in staatlich überwachten Abschlussprüfungen gipfelt.

 Sie beinhaltet unter anderem Fachspezifisches aus Anatomie, Physiologie, Dermatologie, Orthopädie und Pharmakologie. Podologenschüler üben über die gesamte Ausbildung hinweg praktisch, assistieren in podologischen Praxen und absolvieren Praktika unter Anleitung von Fachärzten.

So kommt ein angehender Podologe/medizinischer Fußpfleger  bereits zur Zwischenprüfung auf über 1000 Stunden Theorie und mehr als 500 Stunden Praxis. Bis zu den Abschlussprüfungen werden daraus mindestens 2000 Stunden theoretischer und Praktischer Unterricht und mindestens 1000 Stunden praktische Ausbildung.

 

Aber: das Podologengesetz schützt nur den Titel "Podologe" / "medizinischer Fußpfleger" !!!

Nicht geschützt ist: die Tätigkeit !!!

Das heisst: Fußpflege darf theoretisch jedermann anbieten und das schliesst die medizinische Fusspflege mit ein !!!

Das Patienteninteresse: soll bereits dadurch hinreichend geschützt sein, daß der Patient die gesetzlich geschützten Titel kennt und um die entsprechende Ausbildung weiß. (So inhaltlich der Gesetzgeber in seiner Begründung zum Podologengesetz und zuletzt auch der Bundesgerichtshof, der eine Gefahr der Irreführung durchaus gesehen hat ((BGH IZR 219/12 S.8))

 

geeignetes Indiz für die Patienten: korrekter Titel und Kassenzulassung

Die Zulassung durch die Krankenkassen wird nur an Podologen und Medizinische Fußpfleger im Sinne des Podologengesetzes vergeben und setzt zudem besondere Ausstattungs-, Hygiene- und Fortbildungsstandards voraus.

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für den kassenzugelassenen Podologen zwingend !

Und der Podologe kennt seine Grenzen ! Im Zweifel wird der Podologe sie immer bitten den Arzt aufzusuchen, bevor er eine Therapie beginnt !

 

Fragen Sie im eigenen Interesse nach...!

 

 

Praxis für Podologie/Medizinische Fußpflege
Möserstr.52-54

49074 Osnabrück

info@fussgesundheit-osnabrueck.de
Tel.:  0541-18577259